Genossenschafts-Archiv.de
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Einrichtungen der Baugenossenschaft "Freie Scholle" eG:
A-Die frühen sozialen Einrichtungen (seit 1925)
B-Genossenschaftshäuser (seit 1931)
C-Spareinrichtung (seit 1990)
D-Nachbarschaftshilfe e.V. (seit 1990)
E-Erweiterte Selbstverwaltung (seit 1993)
F-Gemeinschaftsstiftung (seit 1999)


Die frühen sozialen Einrichtungen,
die Anfänge in den 1920er Jahren



Seit Gründung sah die Freie Scholle ihre Aufgabe nicht nur in der Errichtung von Wohnungen, sie hatte bei der Planung ihrer Siedlungen weitergehende sozialreformerische Ansätze. Im Vordergrund standen dabei Einrichtungen für Frauen und Kinder.

Die Hausarbeit sollte besonders für berufstätige Frauen erleichtert werden. Die Lehrerin Elisabeth Stuckmann schreibt zum zwanzigjährigen Bestehen der Freien Scholle 1931: „Die Einrichtung von Gemeinschaftswaschküchen, Kindergärten und Kinderhorten ist heute bei der großen Zahl erwerbstätiger, verheirateter oder alleinstehender Frauen eine dringende Notwendigkeit. Diese Frauen tragen in den meisten Fällen die doppelte Last des Erwerbsberufs und der Mutterschaft; für sie müssen Erleichterungen in der Haushaltsführung und Kinderpflege geschaffen werden, wenn sie sich nicht vorzeitig verbrauchen und geistig und seelisch verkümmern sollen. Aber auch da, wo die Frau nur den Haushalt und die Kinder zu versorgen hat, müssen Einrichtungen geschaffen werden, die geeignet sind, die hauswirtschaftliche Arbeit der Frau zu verkürzen und zu erleichtern.“

Es gab damals noch nicht die vollautomatisierte Haushaltswaschmaschine, Waschen war noch eine schwere körperliche Arbeit. Das Wasch haus der Freien Scholle in der Carl-Hoffmann-Straße war auf das Modernste eingerichtet: vollautomatische Waschmaschinen, Trockenschleudern und mit Heißluft versorgte Trockenkulissen erleichterten die Arbeit.

Um die Hausfrauen vom zeitaufwendigen mittäglichen und abendlichen Kochen zu befreien, war anfangs sogar eine große Gemeinschaftsküche vorgesehen. An der Krücke 17 richtete die Freie Scholle Wohnungen für berufstätige Frauen vollständig mit Möblierung ein. Das "Westfälische Wohnungsblatt“ schrieb hierzu 1928: "Auch das Heim für berufstätige Frauen, das von der ´Freien Scholle´ errichtet werden soll, hat nicht den Charakter eines Altersheimes oder Ledigenheimes. Auf die technische Ausgestaltung wird besonderer Wert gelegt, damit die Inhaberinnen im wesentlichen ohne Hauspersonal auskommen und trotzdem von der Hausarbeit möglichst entlastet werden. ...Staubsauger und Bohnermaschinen sind im Hause zur allgemeinen Benutzung vorhanden. Der Kochraum wird vollständig ausgestattet sein mit: Geschirrschrank, Gasherd, Wasserzapfstelle und Ausguß, Arbeitstisch und Stuhl... Im Kellergeschoß wird ferner neben der zentralen Heizungsanlage eine mit Maschinen ausgestattete Waschküche eingerichtet. Vorgesehen sind: Waschmaschine, Zentrifuge, Mangel, Trockenkulissen und Einrichtungen zum Bügeln. Ein großer Lufttrockenraum und ein Bügel- und Nähzimmer vervollständigen die Einrichtung.“

In der Carl-Hoffmann-Straße 18 befand sich ein Kinderhort für Schulpflichtige. Kinder, deren Mütter berufstätig waren, konnten hier unter Beaufsichtigung ihre Schularbeiten erledigen, spielen und einfache Handfertigkeiten erlernen. Abends dienten diese Räume den Erwachsenen zum Nähen und Handarbeiten oder den Jugendlichen zur Geselligkeit und Weiterbildung. Hier wurde auch eine Bibliothek eingerichtet, die vor 1933 unter den Jugendlichen großen Zuspruch hatte.

Ein Kindergarten, die Mütterberatungsstelle und die Geschäftsstelle des Wohlfahrtsamtes befanden sich am Rosenplatz. Zwei Kindergärtnerinnen betreuten hier die noch nicht schulpflichtigen Kinder und teilten mittags gegen geringes Entgelt ein Essen aus. Die Mütterberatungsstelle mit Schwestern- und Arztzimmer und die Wohlfahrtstelle waren in der Siedlung eingerichtet, um unnötig lange Wege zur Stadt zu vermeiden.

Für die Häuser an der Althoff- und Damaschkestraße, die noch keine Bäder in den Wohnungen besaßen, gab es eine gemeinsame Badeanstalt mit vier Duschen und zwei Wannenbädern.


Gemeinschaftshäuser,
Mittelpunkte der Siedlungsgemeinschaft



Die Gemeinschaftshäuser der Genossenschaftssiedlungen waren, wie die von den Gewerkschaften zwischen 1890 und 1933 errichteten Volkshäuser, Ausdruck des genossenschaftlichen Aufbauwillens und des Wunsches nach einer eigenen Öffentlichkeit und Kultur.

Hier sollten sich die Vorstellungen von einer neuen Stadtteilkultur manifestieren. Die „Neue Welt“, die „Neue Stadt“ sollte wenigstens in den genossenschaftlichen Siedlungen, den „sozialistischen Inseln“, entstehen. Für diese neue Welt stritten die Genossenschaftsmitglieder gemeinsam mit den Arbeiterparteien und den Gewerkschaften. Durch genossenschaftliche Selbsthilfe sollte darüber hinaus die neue Welt Stein für Stein ein Stück näher rücken. Und dafür war man bereit, große Mühen und finanzielle Anstrengungen nicht zu scheuen.

Mitten in der Wirtschaftskrise und trotz einigen Widerstandes in den eigenen Reihen baute die Freie Scholle 1930/31 ihr Genossenschaftshaus im Rahmen eines Arbeitsbeschaffungsprogramms. Im Friedrich-Ebert-Haus in der Siedlung Heeper Fichten fanden zwischen 1931 und Anfang 1933 Genossenschafts-, Partei- und Gewerkschaftsversammlungen sowie Veranstaltungen des Kulturkartells, eines Zusammenschlusses von SPD, Arbeitersport- und Arbeitergesangsvereinen statt.

Samstagsabends spielten das Bandoniumorchester, die Arbeitermusikgruppen Oktavia und Alpenrose zum Tanz. Sonntags war auf der Terrasse gemeinschaftliches Kaffeetrinken mit Musik. Schauspieler des Stadttheaters führten hier Rezitationen oder Sketche auf.

Am 27. April 1933 beschlossen Vorstand und Aufsichtsrat, das Friedrich-Ebert-Haus in Fichtenhof umzubenennen, um nationalsozialistische Übergriffe und Namensänderungen zu verhindern. Am 1. Mai 1984 erhielt das Haus mit der Enthüllung einer Gedenktafel durch den Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen, Johannes Rau, den Namen Friedrich Eberts zurück.


Die Spareinrichtung,
ein Stück Unabhängigkeit der Genossenschaft



Am 22. März 1989 genehmigte das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen der Freien Scholle den Betrieb einer eigenen Spareinrichtung. Am 12. Juni 1989 nahm sie ihre Tätigkeit zunächst in einem umgebauten Büroraum des Verwaltungsgebäudes auf. Im Februar 1990 konnte die Spareinrichtung neue Räume im Erdgeschoss beziehen. Die „Hauszeitung“ der Freien Scholle berichtete: „Karneval findet in Bielefeld bekanntermaßen nicht statt. Dass am 22. Februar, dem Karnevalsdonnerstag, bei der Freien Scholle dennoch Volksfeststimmung herrschte, hatte daher auch nichts mit Weiberfastnacht zu tun, sondern mit der Eröffnung der neuen Geschäftsstelle unserer Spareinrichtung.“

Das Interesse der Mitglieder an ihrer Spareinrichtung blieb auch in den folgenden Jahren ungebrochen. Von 2,3 Millionen DM nach den ersten sechs Monaten stieg der Spareinlagenbestand mit jährlichen Zuwachsraten von durchschnittlich fünf Millionen DM auf über 51 Millionen DM im Mai 2001 an. Eine deutlich niedrigere Zuwachsrate musste die Spareinrichtung allerdings im Jahr 1999 hinnehmen. Auslöser für den Rückgang war zweifellos der anhaltende Aktienboom, der auch viele Sparer der Freien Scholle dazu veranlasst hatte, ihre Gelder aus der Spareinrichtung abzuziehen und an der Börse anzulegen.

Der deutliche Rückgang der genossenschaftlichen Selbsthilfeleistung blieb allerdings nicht ohne Folgen für die Geschäftspolitik der Freien Scholle. Der Vorstand schrieb 1999: „Andererseits bleibt die Spareinrichtung aber nicht nur eine Selbsthilfeeinrichtung der Freien Scholle, die den Mitgliedern attraktive Sparformen zu guten Konditionen bietet, sondern sie ist auch ein wichtiges Finanzierungsinstrument für die Fortsetzung der Modernisierung des Wohnungsbestandes. Unter diesen Voraussetzungen kann der geringere Zuwachs bei den Spareinlagen nicht ohne Folgen für das Modernisierungsprogramm der Freien Scholle bleiben. So wird die umfassende Modernisierung des Hausbesitzes im bisherigen Umfang nur dann aufrecht erhalten werden können, wenn die Mitglieder der Genossenschaft die Spareinrichtung als Selbsthilfeeinrichtung wieder verstärkt nutzen.“ Allerdings hielten sich die Folgen des Aktien-Booms für die Genossenschaft in Grenzen. Nach den Kurseinbrüchen im so genannten »Neuen Markt« stiegen die Spareinlagen wieder deutlich an. Die Sparer hatten erkannt, dass der Aktienmarkt mit unberechenbaren Risiken verbunden ist, während ihr Geld in der Spareinrichtung zweifellos jederzeit sicher angelegt ist.

Allerdings ist die Spareinrichtung nicht nur ein bloßes Finanzierungsinstrument für die Modernisierung, sondern sie bietet den Mitgliedern der Freien Scholle auch einen doppelten Vorteil: Einerseits profitieren sie durch die ständige Verbesserung der Wohnqualität bei weiterhin angemessener Nutzungsgebühr indirekt von der Spareinrichtung. Indem die Genossenschaft die Zinsersparnisse, die sich durch diese Selbsthilfeleistung ergeben, in voller Höhe an die Mitglieder weitergibt, fallen die Zuschläge auf die Nutzungsgebühr nach einer Modernisierung deutlich günstiger aus, als wenn die Modernisierung mit Hilfe von fremden Kreditgebern finanziert werden müsste. So lagen 1989 die Nutzungsgebührenzuschläge nach einer umfassenden Modernisierung zwischen 100 und 155 DM, obwohl die Baukosten in diesem Jahr um zwölf Prozent angestiegen waren. Mitte der neunziger Jahre verringerte sich der Modernisierungszuschlag für eine modernisierte Drei-Zimmer-Wohnung mit rund 70 qm Wohnfläche im Siedlungsgebiet Spindelstraße monatlich um rund 65 DM, weil die Freie Scholle bei der Finanzierung der Modernisierung nicht auf Kapitalmarktmittel zurückgreifen musste.

Andererseits bietet die Spareinrichtung durch ihre sehr günstige Zinsgestaltung auch einen direkten wirtschaftlichen Vorteil. Voraussetzung dafür ist, dass möglichst viele Genossenschaftsmitglieder sowie deren Kinder und Verwandte die Spareinrichtung fördern. Dabei geht es nicht nur um die großen Geldbeträge. Vielmehr hilft jede Mark, die bei der Spareinrichtung angelegt wird, die Ziele der Freien Scholle in die Wirklichkeit umzusetzen. Da alle Spareinlagen in den Hausbesitz investiert werden, ist außerdem sichergestellt, dass in der Spareinrichtung alle Spargelder für die Zukunft krisensicher angelegt und vor wirtschaftlichen Schwankungen geschützt sind. Darüber hinaus haftet die Genossenschaft für alle Spareinlagen mit ihrem gesamten Vermögen.


Der Verein Freie Scholle Nachbarschaftshilfe e. V.,
auch die älteren Mitglieder bleiben Teil der Gemeinschaft



Der Verein Freie Scholle Nachbarschaftshilfe wurde im Jahr 1990 mit dem Zweck gegründet, die Beratung und Betreuung hilfs- und pflegebedürftiger Menschen zu verbessern sowie die Alten- und Nachbarschaftshilfe zu fördern, um eine eigenständige Lebensführung in der vertrauten Umgebung auch bei Krankheit, Alter und Gebrechlichkeit noch lange zu ermöglichen. Darüber hinaus will der Verein die Gemeinschaft in den Siedlungen stärken und fördern. Um diesen Zweck zu erfüllen, bietet der Verein vielfältige Leistungen an.

Dieses Leistungsangebot konnte im Verlauf der letzten Jahre nur durch die Selbsthilfeleistungen der Genossenschaftsmitglieder, die diesem Verein beigetreten sind, aufgebaut werden. Denn ohne die Mitgliedsbeiträge der über 1.500 Vereinsmitglieder hätten diese Leistungen nicht finanziert werden können.

Im Jahr 1999 nahm der Verein Freie Scholle Nachbarschaftshilfe mehr als 140.000 DM an Mitgliedsbeiträgen ein. Seit Gründung des Vereins beträgt der monatliche Mindestbeitrag 3 DM/1,50 €. Diesen Beitrag zahlen zur Zeit 39,1 % der Mitglieder. Jede höhere Beitragszahlung ist eine freiwillige Mehrleistung. So zahlen 41,6 % einen Monatsbeitrag von 5 DM/2,50 € und 15,6 % monatlich 10 DM/5 €. Ein darüber hinaus gehender Betrag wird noch von 3,7 % der Mitglieder geleistet.

Diese Mitgliedsbeiträge werden ausschließlich für die laufende Arbeit eingesetzt. Hierzu gehören die Personalkosten für unsere Sozialarbeiterin, unsere Nachbarschaftshelferin im Siedlungsgebiet Heeper Fichten und unsere zwei Teilzeitbeschäftigten Nachbarschaftshelferinnen im Bereich Spindelstraße. Ebenfalls zu den Kosten der laufenden Arbeit gehören aber auch die Unterhaltskosten für unsere Nachbarschaftstreffs.

Eine weitere wichtige Einnahmeposition des Vereins sind die Spenden. Diese Spendengelder wurden in den vergangenen Jahren nicht für die laufende Arbeit eingesetzt, sondern wurden für Baumaßnahmen zurückgelegt. Dadurch war es unserem Verein möglich, einen Eigenanteil von 800.000 DM bei der Errichtung der sozialen Einrichtungen im Nachbarschaftszentrum Meinolfstraße aufzubringen.

Die anderen Leistungsangebote des Vereins, wie die betreuten Wohngruppen Am Sudholz, in der Spindelstraße und am Vogtweg sowie der mobile soziale Dienst, müssen sich durch ihre Einnahmen tragen. In diesen Bereichen soll weder ein Gewinn erwirtschaftet werden, noch ein Defizit entstehen. Ein weiterer Leistungsausbau des Vereins wird dann möglich sein, wenn noch mehr Genossenschaftsmitglieder dem Verein beitreten.


Die erweiterte Selbstverwaltung,
mehr Mitsprache für die Siedlungsbewohner



Um die Geschäftspolitik der Freien Scholle an den Interessen und Bedürfnissen der Mitglieder ausrichten zu können, reicht es nicht aus, im Durchschnitt alle vier Jahre mit den Mitgliedern eines Siedlungsgebietes zusammenzukommen. Die Vertreterverabschiedeten deshalb 1993 ein Selbstverwaltungsmodell, dass zur Zeit in acht von elf Siedlungsgebieten installiert ist und bis zum Jahr 2002 zusätzlich zur gesetzlich festgelegten Selbstverwaltung in allen Siedlungsgebieten der Genossenschaft eingeführt wird.

Ziel der erweiterten Selbstverwaltung ist, die Lücke zwischen der Verwaltung und den Mitgliedern im Siedlungsgebiet zu schließen und Entscheidungen, die nur die Mitglieder eines Siedlungsgebietes betreffen, mit ihnen gemeinsam herbeizuführen. Daraus ergibt sich der Vorteil, dass die speziellen Kenntnisse der Mitglieder von ihrem Siedlungsgebiet berücksichtigt werden können. Auf diese Weise lassen sich nicht nur Fehlplanungen vermeiden, sondern die Mitglieder identifizieren sich auch in zunehmendem Maße mit ihrem Siedlungsgebiet, so dass gute Nachbarschaften in den Siedlungen der Freien Scholle entstehen und langfristig Bestand haben.

Voraussetzung für die Beteiligung der Mitglieder im Rahmen der erweiterten Selbstverwaltung ist ein Handlungsrahmen, der die Aufgaben und Kompetenzen der Beteiligten festlegt. Er definiert die Verantwortlichkeiten innerhalb der Selbstverwaltung und er benennt die unterschiedlichen Gremien - Hausversammlung, Bezirksversammlung und Siedlungsrat -, in denen die Mitglieder an den Entscheidungen zu beteiligen sind.

In der Hausversammlung kommen alle Bewohner eines Hauses in unregelmäßigen Abständen dann zusammen, wenn Entscheidungen zu treffen sind, die das ganze Haus angehen. Die Anlässe dazu können sehr vielschichtig sein. So können die Hausbewohner in der Hausversammlung gemeinsame Aktivitäten planen, es kann aber auch darum gehen, einen Standort zu finden, an dem Spielzeug, Kinderwagen oder Fahrräder abgestellt werden können. Kommt es im Haus zu Streitigkeiten, haben die Bewohner die Möglichkeit, in der Hausversammlung zunächst selbst nach einer Lösung zu suchen. Dabei steht der zuständige Mitgliederbetreuer als Moderator zur Verfügung. Regelmäßig trifft sich die Hausversammlung alle vier Jahre zur Wahl des Haussprechers. Dessen Amtszeit beträgt vier Jahre mit der Möglichkeit der Wiederwahl. Gewählt werden können alle volljährigen Bewohner des Hauses, auch wenn sie selbst kein Genossenschaftsmitglied sind.


Die Haussprecher sind ehrenamtlich tätig und vertreten die Interessen ihrer Häuser in der Bezirksversammlung und gegenüber der Genossenschaft. Als Ansprechpartner für die Hausbewohner regeln sie das Zusammenleben im Haus und unterstützen neue Mitglieder bei der Aufnahme in die Hausgemeinschaft. Dadurch tragen die Haussprecher maßgeblich zu einem guten nachbarschaftlichen Miteinander in den Häusern der Freien Scholle bei. Indem sie zusätzlich auf Schäden in ihrem Haus oder im Wohnumfeld achten und diese direkt dem Siedlungswart oder dem Mitgliederbetreuer melden, helfen sie außerdem, das genossenschaftliche Eigentum zu bewahren und die Instandhaltungskosten auf einem möglichst niedrigen Niveau zu halten.

Gleichzeitig sind die Haussprecher Ansprechpartner für das Team der Mitarbeiter, die in der Vor-Ort-Betreuung tätig sind, so dass bei Bedarf Probleme kurzfristig besprochen und gelöst werden können. So gelangen - zum Beispiel bei einer Modernisierung - nicht nur Informationen kurzfristig zu den betroffenen Mitgliedern, sondern die Haussprecher können ihre Anliegen auch selbst auf dem »kurzen Dienstweg« mit ihrem Vor-Ort-Betreuer schnell und unbürokratisch lösen.

Jeweils zehn bis fünfzehn Häuser bilden einen Siedlungsbezirk. Die Haussprecher eines Bezirkes treffen sich regelmäßig in der Bezirksversammlung zur Wahl eines Bezirkssprechers aus ihren Reihen. Auch die Bezirkssprecher werden für die Dauer von vier Jahren gewählt, die Wiederwahl ist auch für sie möglich. Um Bezirkssprecher werden zu können, muss man allerdings Genossenschaftsmitglied sein.

Darüber hinaus tagt die Bezirksversammlung dann, wenn es um Angelegenheiten geht, die nur die Nachbarschaft, nicht aber das ganze Siedlungsgebiet betreffen. Die Bezirksversammlung würde beispielsweise darüber entscheiden, wo ein Spielplatz oder weitere PKW-Abstellplätze angelegt werden können. Bei den Versammlungen achtet die Freie Scholle darauf, dass sie flexibel gehandhabt werden: Steht zum Beispiel der Bau oder die Sanierung eines Spielplatzes an, ist es selbstverständlich, dass die Kinder und deren Eltern ebenfalls an der Entscheidung beteiligt werden.

Die Bezirkssprecher stehen in ihrem Siedlungsbezirk als Ansprechpartner für die Bewohner zur Verfügung und vertreten deren Interessen im Siedlungsrat und gegenüber der Verwaltung. Außerdem fördern sie das Zusammenleben im Bezirk und unterstützen die Haussprecher bei ihrer Arbeit. In den Häuser, in denen kein Haussprecher gewählt ist, können sie bis zu dessen Wahl die Hausversammlungen organisieren und leiten. Stellen die Bezirkssprecher in ihrem Bezirk Missstände fest, teilen sie dies umgehend dem zuständigen Mitarbeiter des Vor-Ort-Teams mit. Ihre Aufgaben müssen die Bezirkssprecher nicht allein ausüben. Wie die Haussprecher werden sie in allen Bereichen von den vor Ort tätigen Mitarbeitern der Freien Scholle unterstützt.

Gemeinsam mit den gewählten Vertretern des Siedlungsgebietes bilden die Bezirkssprecher den Siedlungsrat. Die Mitglieder des Siedlungsrates wählen aus ihrer Mitte den Vorsitzenden. Seine Amtszeit beträgt ebenfalls vier Jahre, auch seine Wiederwahl ist möglich. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, können hauptamtliche Mitarbeiter der Genossenschaft grundsätzlich nicht zum Siedlungsratsvorsitzenden gewählt werden.

Der Siedlungsrat entscheidet über die Angelegenheiten des Siedlungsgebietes. Während die Haus- und Bezirksversammlungen in unregelmäßigen Abständen und bei Bedarf tagen, kommt der Siedlungsrat als oberstes Gremium eines Siedlungsgebietes regelmäßig zusammen. Der Vorstand ist verpflichtet, zu Beginn eines jeden Jahres gegenüber dem Siedlungsrat über die von ihm durchgeführten Maßnahmen im Siedlungsgebiet zu berichten. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf den Bereichen Modernisierung und Instandhaltung. Hier muss der Vorstand seine Jahresplanung dem Siedlungsrat zur Beschlussfassung vorstellen. Allerdings kann der Siedlungsrat Veränderungen an den Planungen nur innerhalb des vorgegebenen Finanzbudgets vornehmen. Die Entscheidung, in welchen Siedlungen neben der normalen Instandhaltung aufwendige Modernisierungsmaßnahmen stattfinden, bleibt Aufgabe des Vorstandes, der sich aber hierfür gegenüber der Vertreterversammlung als dem Parlament der gesamten Genossenschaft zu rechtfertigen hat.

Grundsätzlich werden in allen Gremien der erweiterten Selbstverwaltung die anstehenden Entscheidungen von den Mitgliedern mehrheitlich getroffen. Vorstand, Aufsichtsrat und Verwaltung können zwar mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnehmen, sind jedoch nicht stimmberechtigt. Mitglieder, die an den Entscheidungsprozessen in der erweiterten Selbstverwaltung nicht teilnehmen können oder wollen, verwirken ihr Mitspracherecht und haben nicht die Möglichkeit, Beschlüsse rückgängig zu machen.

Im Gegenteil: Dem genossenschaftlichen Prinzip der Selbstverantwortung entsprechend sind die Mehrheitsentscheidungen der Selbstverwaltung bindend und werden von der Genossenschaft mit getragen.


Die Gemeinschaftsstiftung Freie Scholle,
vielfältige soziale Projekte unterstützen

Im Mai 1998 hatte die Vertreterversammlung der Freien Scholle beschlossen, eine „Gemeinschaftsstiftung Freie Scholle“ zu gründen. Nach intensiven Vorarbeiten erhielt diese Stiftung mit der Übergabe der Stiftungsurkunde am 14. April 1999 Rechtskraft.

Hauptziel der Stiftung ist es, nach dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe soziale Projekte für alle Generationen zu fördern. Der satzungsgemäße Zweck der Stiftung besteht in der Förderung des Wohlfahrts- und Gesundheitswesens, der Alten- und Jugendhilfe, in der Unterstützung hilfebedürftiger Menschen sowie der Förderung von Kunst und Kultur. Damit kann sie helfen, die gemeinnützige Arbeit des Vereins Freie Scholle Nachbarschaftshilfe weiter auszubauen und finanziell abzusichern.

Im Gegensatz zum Nachbarschaftshilfeverein, der seine Einnahmen zeitnah verwenden muss, darf die Stiftung nur die Zinsen ihres Vermögens ausgeben, da das Stiftungskapital erhalten bleiben muss. Geleitet wird die Stiftung von einem fünfköpfigen Kuratorium, dem der Vorstandsvorsitzende der Genossenschaft vorsteht und einem Stiftungsvorstand.

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