1930-1949
Von der Reglementierung der Wirtschaft und der "Gleichschaltung", die nach und nach auf alle Gebiete übergriff, wurde auch das Wohnungswesen betroffen. Es handelte sich dabei um die Verschmelzung von Wohnungsunternehmen. In einem Brief vom 17. Juni 1941, den der Verband Rheinischer Wohnungsunternehmen (Baugenossenschaften und -gesellschaften), Düsseldorf, an den "Kreisleiter des Kreises Neuss-Grevenbroich der NSDAP durch den Gauwohnungskommissar des Gaues Düsseldorf" in Düsseldorf richtete, wurde als zweckmäßig erachtet, "nach Möglichkeit bereits jetzt das Ziel zu erreichen, die Verschmelzung von Wohnungsunternehmen auf die Erfordernisse des Führererlasses vom 15. November 1940 auszurichten".
Am 1. Oktober 1942 war diese Verschmelzung perfekt. Dabei ging es keineswegs darum, Kleinunternehmen grundsätzlich das Lebenslicht auszublasen, wohl sprach man von einer Überbesetzung des gemeinnützigen Wohnungswesens, doch wurde die Verschmelzung nicht entscheidend zum Zweck der Kosteneinsparung erachtet, sondern die Bestrebungen, personelle Kräfte freizustellen, waren wesentlicher. Es sollte Vorsorge dafür getroffen werden, dass "nach dem Endsieg" genügend personelle Kräfte für die Aufgaben "im großdeutschen Raum" vorhanden wären.
So wurden denn im September 1942 auf höheren Befehl zusammengelegt: 1. Neusser Spar- und Bauverein e.G.m.b.H. von 1900, 2. Neusser Arbeiterwohnungs-Genossenschaft e.G.m.b.H., gegründet 1901, 3. Neusser Wohnungs-Genossenschaft für Beamte und Privatangestellte e.G.m.b.H., gegründet 1914 und 4. Ansiedlungsgenossenschaft für Kriegsbeschädigte e.G.m.b.H., gegründet 1921.
Bei dieser Verschmelzung wurde die Neusser Arbeiterwohnungs-Genossenschaft als größtes Neusser Wohnungsunternehmen dazu bestimmt, alle übrigen Genossenschaften mit Aktiva und Passiva zu übernehmen. Als Firmentitel für das vereinigte Unternehmen wurde der Name "Gemeinnützige Wohnungs-Genossenschaft, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Neuss" gewählt.
Im Kriege hörte die Neubautätigkeit auf. Der "Endsiegparole" folgte die große Sorge um die Rettung und Erhaltung des noch Vorhandenen. Man hatte genug damit zu tun, die Kriegsschäden notdürftig auszubessern.
Ende 1944, Anfang 1945 kam dann der die Genossenschaft aufs schwerste treffende Schlag. Am 27. November 1944 ging eine Bombe auf das Bürohaus Ecke Further und Kolpingstraße nieder, dabei wurde die Geschäftsstelle mit der gesamten Einrichtung und allen Unterlagen vernichtet. Den größten Verlust aber erlitten die Mitglieder der Genossenschaft durch die Bombenangriffe auf Neuss in der Silvesternacht 1944 und am 5. Januar 1945. Insgesamt fielen 133 Häuser mit 521 Wohnungen den Kriegswirren vollständig zum Opfer. Teilweise zerstört und unbewohnbar wurden 35 Häuser mit 181 Wohnungen. Mehr als ein Viertel des gesamten Wohnungsbestandes wurde von der Kriegsfurie in Mitleidenschaft gezogen.
Langsam, aber stetig erfolgten die wieder Ingangsetzung des Betriebes und der Wiederaufbau. Im Juni 1945 richtete die Geschäftsstelle ziemlich gleichlautende Briefe an verschiedene Stellen, so an die Stadthauptkasse Neuss, an die Städtische Finanzverwaltung Neuss, an die Städtische Sparkasse, an die Feuerversicherungs-Gesellschaft Rheinland, und bat darin um Stundung der fälligen Tilgungsbeträge vorerst auf unbestimmte Zeit, Begründung: "Unsere Mietausfälle belaufen sich bei dem großen Umfang der Zerstörungen im Augenblick auf rund 50 Prozent des Miete-Solls." Bis zur Währungsreform am 20. Juni 1948 hatte die Genossenschaft 900.000 RM für Reparaturen ausgegeben. Damit wurde erneut dokumentiert, dass die Gemeinnützige Wohnungs-Genossenschaft ein wichtiger Wirtschaftsfaktor der Stadt Neuss ist.
(aus Festschrift: 75 Jahre Gemeinnützige Wohnungs-Genossenschaft eG, Neuss, 1901-1976)
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